


Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1. In Erfüllung des Auftrages
erhält der/die Auftraggeber/in Angebote von Wohnraumanbietern, die ihm/ihr
vorher nicht bekannt gewesen sind. Dieser Nachweis kann mündlich oder in
Textform erfolgen. Trotz aller Sorgfalt kann für Richtigkeit und Vollständigkeit
keine Haftung übernommen werden. 2. Die Angebote sind
vertraulich und nur für den/die Auftraggeber/in bestimmt. Eine Weitergabe an
Dritte bedarf der Zustimmung der HomeCompany. Rechnungsträger bleibt der/die ursprüngliche
Auftraggeber/in, sofern nicht eine andere Vereinbarung mit der HomeCompany
getroffen wird. Sollte dem/der Auftraggeber/in ein Angebot schon bekannt sein,
so ist die HomeCompany umgehend unter Nennung der Quelle zu unterrichten. 3. Der Abschluss eines
Mietvertrages (mündlich/schriftlich) für eines der bekannt gegebenen Objekte
oder mit einem der bekannt gegebenen Anbieter ist der HomeCompany umgehend
mitzuteilen. Kommt auf Grund des Angebotes statt des ursprünglich
beabsichtigten Geschäftes ein anderes oder ein zusätzliches Geschäft zustande
und hat die HomeCompany die Möglichkeit zum Abschluss dieses Geschäftes
nachgewiesen oder vermittelt, so steht der HomeCompany die Provision nach dem/n
zustande gekommenen Geschäft/en zu. 4. Die Berechnungsgrundlage
ist die Pauschalmiete, sofern vom Vermieter nicht bereits gesondert Nebenkosten
angegeben wurden. Spätere Änderungen der Miete haben keinen Einfluss auf die
Berechnungsgrundlage des abgewickelten Auftrages. 5. Mit Abschluss eines
Mietvertrages (mündlich/schriftlich) wird eine Provision in Höhe von 2,0825
Monatsmieten inkl. MwSt. (1,75 Monatsmieten zzgl. MwSt.) der im Angebot
genannten Miete sofort fällig. Ist das Objekt vom Vermieter der HomeCompany
gegenüber für eine Mietdauer unter 12 Monate angeboten, sucht der
Wohnrauminteressent für unter 12 Monate Mietzeit und liegt die tatsächliche
Nutzungsdauer unter/bis 12 Monate, so berechnet sich die Provision unter
ausdrücklicher Berücksichtigung der Bestimmungen der Staffelung von Ziffer 6. 6. Die von der HomeCompany
freiwillig gewährte Provisionsstaffel (siehe Kasten
"Provisionstabelle") für Mietverträge bis zu einer Miet-/Vermietdauer
von 12 Monaten bezeichnet die Teilfälligkeit der Provision. Diese Staffelung
entfällt und die Gesamtprovision wird fällig, wenn: a. bei nicht erfolgter
Erteilung einer Einzugsermächtigung 14 Tage nach Rechnungsstellung der
Teilprovision kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist bzw. bei erteilter
Einzugsermächtigung keine Deckung vorlag oder eine Rückforderung erfolgt ist; b. der Auftraggeber den
Abschluss eines Mietverhältnisses auf Nachweis von HomeCompany nicht innerhalb
von zwei Wochen nach Vertragsschluss oder Übergabe des Mietobjektes unter
Angabe von Mietzins und beabsichtigter oder vereinbarter Mietdauer mitteilt.
Gleiches gilt für Ersatzgeschäfte gemäß Nr. 3; c. eine Weiterführung des
Mietverhältnisses verschwiegen wird. 7. Eine vorzeitige Beendigung
des Mietverhältnisses begründet keinerlei Ansprüche gegen die HomeCompany. Der
Anspruch der HomeCompany auf die volle, nach dem ursprünglichen Mietvertrag
angefallene Vermittlungsgebühr bleibt hiervon unberührt. 8. Die angegebenen Daten
werden nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der
steuerrechtlichen und buchhalterischen Pflichten sowie der höchstrichterlichen
Rechtsprechung zum Provisionsanspruch gespeichert. Eine Weitergabe oder ein
Verkauf zu Werbezwecken findet nicht statt. Weitere Details sowie die genauen
Zeiträume sind unter http://datenschutz.homecompany.de einzusehen. 9. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Änderungen und
Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der
Schriftform. Mündliche Abreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Soweit der/die
Auftraggeber/in als oder für einen Kaufmann handelt, wird als Gerichtsstand
Bochum vereinbart. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden,
bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
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| HomeCompany, Stand 2009 |