Sehr verehrte Vermieter und Partner der HomeCompany Dortmund,
mit dem Inkrafttreten des Mietrechtsnovellierungsgesetzes zum 1. Juni 2015 hat der Gesetzgeber entscheidende Rahmenbedingungen rund um die Vermietung von Wohnraum umfassend geändert. Das betrifft auch das Vermieten auf Zeit. Grundsätzlich definiert das Gesetz den Vermieter, der sein Wohneigentum über den Makler anbietet, als sogenannten „Besteller“, der fortan auch die Kosten für die Vermittlung zu tragen hat.
Wir wollen Sie auch zukünftig bei der Vermarktung Ihres Wohnraums unterstützen und möchten die Umstellung für Sie so leicht und so transparent wie möglich machen. In der Folge bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Zusammenarbeit mit uns unter den neuen Bestimmungen lückenlos fortzusetzen - ebenso erfolgreich wie bisher.
Um ab dem 1. Juni 2015 weiter für Sie tätig sein zu können, benötigen wir von Ihnen ein verbindliches Akzeptieren unserer neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wir möchten Sie daher bitten, die folgenden Angaben zu machen, unsere neuen AGB sorgfältig durchzulesen und deren Akzeptieren hier zu bestätigen.
Wir freuen uns auf die Fortsetzung der Zusammenarbeit und stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung!
Ihre HomeCompany Dortmund
* Bei einer erfolgreichen Vermittlung entstehen Ihnen Provisionskosten. Die Berechnung erfolgt gemäß Paragraf 3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. |
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