EnEV 2014 – Neue Pflichtangaben in Immobilienanzeigen ab 01. Mai 2014!
Sehr geehrte(r) Vermieter (in),
mit Inkrafttreten der neuen, novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) am 01. Mai 2014 müssen in Immobilienanzeigen bestimmte Pflichtangaben zum Energieausweis (energetische Kennwerte) des Objekts enthalten sein. Dies gilt für Immobilien, die zum Verkauf, zur Vermietung, oder zur Verpachtung angeboten werden. Dementsprechend gelten die neuen Regelungen und Bestimmungen zum Energieausweis i. d. R. auch für unsere Vermieter, die im Bereich "Wohnen auf Zeit" tätig sind
Der Anbieter muss nicht der Eigentümer sein. Im Falle der Vermietung gelten die Pflichtangaben daher sowohl bei der (Haupt-)Vermietung als auch bei der Untervermietung .
Neu ist ab Inkrafttreten der EnEV 2014 auch die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises gegenüber den Kauf- oder Mietinteressenten bereits bei Besichtigung des Objekts.
Bisher mussten Energieausweise „zugänglich gemacht“ werden; jetzt müssen sie dem Käufer (im Original) bzw. dem Mieter (in Kopie) auch bei Vertragsschluss ausgehändigt werden .
Wir möchten Sie bitten, sich auf diese rechtlichen Neuerungen einzustellen. Bitte beachten Sie die oben genannten Anforderungen des Gesetzgebers an Sie und übergeben Sie uns bitte rechtzeitig eine Kopie des Ausweises bzw. die energetischen Kennwerte für Ihr Objekt. Diese müssen ab 1. Mai in Anzeigen und allen anderen Formen der Vermarktung angegeben werden.
Eine Auflistung wichtiger Fragen und Antworten rund um die Energieausweispflicht finden Sie hier:
Energieausweis - Häufig gestellte Fragen